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BauNVO § 7 Kerngebiete

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

(1) Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.

(2) Zulässig sind

1.
Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
2.
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,
3.
sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
4.
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
5.
Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
6.
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
7.
sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1.
Tankstellen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,
2.
Wohnungen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.

(4) Für Teile eines Kerngebiets kann, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (§ 9 Absatz 3 des Baugesetzbuchs), festgesetzt werden, dass

1.
oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind oder
2.
in Gebäuden ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist.
Dies gilt auch, wenn durch solche Festsetzungen dieser Teil des Kerngebiets nicht vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur dient.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 1 ZB 24.2026
13. April 2026
1 ZB 24.2026 13. April 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 K 4626/24
26. März 2026
9 K 4626/24 26. März 2026
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (2. Senat) - OVG 2 A 6/22
25. März 2026
OVG 2 A 6/22 25. März 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 8 K 676/25
30. Januar 2026
8 K 676/25 30. Januar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (12. Kammer) - 12 K 5419/24
26. Januar 2026
12 K 5419/24 26. Januar 2026
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1717/22
20. Januar 2026
10 A 1717/22 20. Januar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig - 2 A 40/23
18. Dezember 2025
2 A 40/23 18. Dezember 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 267/25.NE
17. Dezember 2025
2 B 267/25.NE 17. Dezember 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 535/23
15. Dezember 2025
10 A 535/23 15. Dezember 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Hannover - 4 B 8819/25
8. Dezember 2025
4 B 8819/25 8. Dezember 2025