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BBesG § 3 Anspruch auf Besoldung

Bundesbesoldungsgesetz

(1) Die Beamten, Richter und Soldaten haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst des Bundes wirksam wird. Bedarf es zur Verleihung eines Amtes mit anderem Endgrundgehalt (Grundgehalt) keiner Ernennung oder wird der Beamte, Richter oder Soldat rückwirkend in eine Planstelle eingewiesen, so entsteht der Anspruch mit dem Tag, der in der Einweisungsverfügung bestimmt ist.

(2) Der Anspruch auf Besoldung endet mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.

(3) Besteht der Anspruch auf Besoldung nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird nur der Teil der Bezüge gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.

(4) Die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 werden monatlich im Voraus gezahlt. Die anderen Bezüge werden monatlich im Voraus gezahlt, soweit nichts Anderes bestimmt ist.

(5) Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.

(6) Bei der Berechnung von Bezügen nach § 1 sind die sich ergebenden Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden. Zwischenrechnungen werden jeweils auf zwei Dezimalstellen durchgeführt. Jeder Bezügebestandteil ist einzeln zu runden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 421/25
6. Februar 2026
1 E 421/25 6. Februar 2026
Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 14 B 24.202
26. November 2025
14 B 24.202 26. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 1008/24 HGW
14. Oktober 2025
6 A 1008/24 HGW 14. Oktober 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (14. Kammer) - 14 B 7092/25
15. Juli 2025
14 B 7092/25 15. Juli 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (14. Kammer) - 14 B 18/25
15. Juli 2025
14 B 18/25 15. Juli 2025
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4. Senat) - 4 S 971/24
15. Mai 2025
4 S 971/24 15. Mai 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Halle (3. Kammer) - 3 Ca 1900/23
10. Juli 2024
3 Ca 1900/23 10. Juli 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 16 K 23.294
19. Juni 2024
AN 16 K 23.294 19. Juni 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 5 K 23.527
6. Februar 2024
B 5 K 23.527 6. Februar 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 1542/21
12. Januar 2024
15 K 1542/21 12. Januar 2024