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BEEG § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

(1) Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert über ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den §§ 2e und 2f, ergibt das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind. Maßgeblich ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes in der am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes für dieses Jahr geltenden Fassung.

(2) Grundlage der Ermittlung der Einnahmen sind die Angaben in den für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den maßgeblichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen wird vermutet.

(3) Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Monat im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde. Soweit sich in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat. § 2c Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Sozialgericht Freiburg (9. Kammer) - S 9 EG 355/25
26. März 2026
S 9 EG 355/25 26. März 2026
Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (11. Senat) - L 11 EG 1724/25
21. Oktober 2025
L 11 EG 1724/25 21. Oktober 2025
Urteil vom Sozialgericht Hamburg (67. Kammer) - S 67 EG 1/23
30. Juni 2025
S 67 EG 1/23 30. Juni 2025
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (11. Senat) - L 11 EG 272/24
17. Dezember 2024
L 11 EG 272/24 17. Dezember 2024
Urteil vom Sozialgericht Berlin (2. Kammer) - S 2 EG 17/23
11. Dezember 2024
S 2 EG 17/23 11. Dezember 2024
Urteil vom Sozialgericht Marburg (4. Kammer) - S 4 EG 1/22
25. Juni 2024
S 4 EG 1/22 25. Juni 2024
Urteil vom Sozialgericht Marburg (4. Kammer) - S 4 EG 1/18
25. Juni 2024
S 4 EG 1/18 25. Juni 2024
Urteil vom Sozialgericht Marburg (4. Kammer) - S 4 EG 3/19
11. März 2024
S 4 EG 3/19 11. März 2024
Urteil vom Bundessozialgericht - B 10 EG 3/23 R
26. Oktober 2023
B 10 EG 3/23 R 26. Oktober 2023
Urteil vom Sozialgericht Marburg (4. Kammer) - S 4 EG 2/18
25. Mai 2023
S 4 EG 2/18 25. Mai 2023