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BetrVG § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen

Betriebsverfassungsgesetz

(1) Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Sach- und Rechtslage aufzuklären.

(2) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten. Bestreitet der Betriebsrat, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrechterhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

(3) Lehnt das Gericht durch rechtskräftige Entscheidung die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ab oder stellt es rechtskräftig fest, dass offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war, so endet die vorläufige personelle Maßnahme mit Ablauf von zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung. Von diesem Zeitpunkt an darf die personelle Maßnahme nicht aufrechterhalten werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (12. Kammer) - 12 Ta 735/25
11. Dezember 2025
12 Ta 735/25 11. Dezember 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 36/25
24. November 2025
9 TaBV 36/25 24. November 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (12. Berufungskammer) - 12 Ta 718/25
20. November 2025
12 Ta 718/25 20. November 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 9 Ta 263/25
10. Oktober 2025
9 Ta 263/25 10. Oktober 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (12. Berufungskammer) - 12 Ta 424/25
15. Juli 2025
12 Ta 424/25 15. Juli 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (6. Kammer) - 6 TaBV 4/24
24. Juni 2025
6 TaBV 4/24 24. Juni 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 7 Ta 98/25
20. Juni 2025
7 Ta 98/25 20. Juni 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Nürnberg - 2 Ta 26/25
3. Juni 2025
2 Ta 26/25 3. Juni 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (15. Kammer) - 15 TaBV 39/24
13. Mai 2025
15 TaBV 39/24 13. Mai 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 GLa 651/24
26. März 2025
13 GLa 651/24 26. März 2025