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BewG § 156 Außenprüfung

Bewertungsgesetz

Eine Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist bei jedem Beteiligten (§ 154 Abs. 1) zulässig.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesfinanzhof - II R 3/19
16. März 2021
II R 3/19 16. März 2021
Urteil vom Finanzgericht Münster - 3 K 533/17 F
11. Oktober 2018
3 K 533/17 F 11. Oktober 2018
Urteil vom Finanzgericht Münster - 3 K 4298/11 F
29. Mai 2013
3 K 4298/11 F 29. Mai 2013
Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 V 2604/09 A (BG)
4. September 2009
11 V 2604/09 A (BG) 4. September 2009