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BGB § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.

(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

(3) Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.

(4) Ist das Kind durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne von § 1a Nummer 9 des Transplantationsgesetzes unter heterologer Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender einer Entnahmeeinrichtung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Samenspenderregistergesetzes zur Verfügung gestellt wurde, so kann der Samenspender nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden.

(5) Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 17 U 60/24
1. April 2026
17 U 60/24 1. April 2026
Beschluss vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 Bs 179/25
18. Februar 2026
6 Bs 179/25 18. Februar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 3833/23
3. Dezember 2025
10 K 3833/23 3. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 6757/23
3. Dezember 2025
10 K 6757/23 3. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 4802/25
19. November 2025
21 K 4802/25 19. November 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 422/24
9. Juni 2025
1 BvR 422/24 9. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 WF 50/25
15. Mai 2025
1 WF 50/25 15. Mai 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (25. Kammer) - 25 K 65/24
30. April 2025
25 K 65/24 30. April 2025
Beschluss vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 ZKO 127/25
24. April 2025
4 ZKO 127/25 24. April 2025
Beschluss vom Amtsgericht Karlsruhe - 7 F 193/24
4. April 2025
7 F 193/24 4. April 2025