Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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BGB § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Landgericht Köln - 5 O 197/22
13. Juni 2023
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5 O 197/22 | 13. Juni 2023 |
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Vereinigte Große Senate) - VGS 1/16
16. September 2016
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VGS 1/16 | 16. September 2016 |
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Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 1 U 32/08 - 9
13. Juli 2011
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1 U 32/08 - 9 | 13. Juli 2011 |