Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 27 C 40/21

Tenor

In dem Rechtsstreit

der Frau L2,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:                            Rechtsanwälte C2,

gegen

Herrn L,

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte:                            Rechtsanwälte C,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 20.12.2021

durch den Richter am Amtsgericht N

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 476,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 90,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.05.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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