Ist zu befürchten, dass sich die Amerikanische Faulbrut, die Acariose (Milbenseuche), die Varroatose, der Kleine Beutenkäfer oder die Tropilaelaps-Milbe ausgebreitet hat oder ausbreitet, kann die zuständige Behörde eine amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände des verdächtigen Gebietes anordnen.
BienSeuchV § 3
Bienenseuchen-Verordnung
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1313/19
28. Januar 2020
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13 B 1313/19 | 28. Januar 2020 |
Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 863/19
17. September 2019
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5 L 863/19 | 17. September 2019 |