BienSeuchV § 3

Bienenseuchen-Verordnung

Ist zu befürchten, dass sich die Amerikanische Faulbrut, die Acariose (Milbenseuche), die Varroatose, der Kleine Beutenkäfer oder die Tropilaelaps-Milbe ausgebreitet hat oder ausbreitet, kann die zuständige Behörde eine amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände des verdächtigen Gebietes anordnen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1313/19
28. Januar 2020
13 B 1313/19 28. Januar 2020
Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 863/19
17. September 2019
5 L 863/19 17. September 2019