Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BPersVG § 32

Bundespersonalvertretungsgesetz

(1) Der Personalrat bildet aus seiner Mitte den Vorstand. Diesem muß ein Mitglied jeder im Personalrat vertretenen Gruppe angehören. Die Vertreter jeder Gruppe wählen das auf sie entfallende Vorstandsmitglied. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte.

(2) Der Personalrat bestimmt mit einfacher Mehrheit, welches Vorstandsmitglied den Vorsitz übernimmt. Er bestimmt zugleich die Vertretung des Vorsitzenden durch seine Stellvertreter. Dabei sind die Gruppen zu berücksichtigen, denen der Vorsitzende nicht angehört, es sei denn, daß die Vertreter dieser Gruppen darauf verzichten.

(3) Der Vorsitzende vertritt den Personalrat im Rahmen der von diesem gefaßten Beschlüsse. In Angelegenheiten, die nur eine Gruppe betreffen, vertritt der Vorsitzende, wenn er nicht selbst dieser Gruppe angehört, gemeinsam mit einem der Gruppe angehörenden Vorstandsmitglied den Personalrat.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PB 1/24
23. Januar 2025
5 PB 1/24 23. Januar 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 17 LP 3/23
26. Februar 2024
17 LP 3/23 26. Februar 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 1 WB 35/23
25. Januar 2024
1 WB 35/23 25. Januar 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Wehrdienstsenat) - 1 WB 25/17
30. Oktober 2018
1 WB 25/17 30. Oktober 2018
Beschluss vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 7 P 18.00559
19. Juni 2018
AN 7 P 18.00559 19. Juni 2018
Beschluss vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 7 P 18.00558
19. Juni 2018
AN 7 P 18.00558 19. Juni 2018
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Wehrdienstsenat) - 1 WDS-VR 5/17
2. August 2017
1 WDS-VR 5/17 2. August 2017
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 P 9/15
15. Dezember 2016
5 P 9/15 15. Dezember 2016
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Wehrdienstsenat) - 1 WB 29/15
20. April 2016
1 WB 29/15 20. April 2016
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 6255/14.PVB
13. November 2015
33 K 6255/14.PVB 13. November 2015