BRAO § 74 Rügerecht des Vorstandes

Bundesrechtsanwaltsordnung

(1) Der Vorstand kann das Verhalten eines Rechtsanwalts, durch das dieser ihm obliegende Pflichten verletzt hat, rügen, wenn die Schuld des Rechtsanwalts gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Abs. 2 und 3, § 115b und § 118 Abs. 2 gelten entsprechend.

(2) Der Vorstand darf eine Rüge nicht mehr erteilen, wenn das anwaltsgerichtliche Verfahren gegen den Rechtsanwalt eingeleitet ist oder wenn seit der Pflichtverletzung mehr als drei Jahre vergangen sind. Eine Rüge darf nicht erteilt werden, während das Verfahren auf den Antrag des Rechtsanwalts nach § 123 anhängig ist.

(3) Bevor die Rüge erteilt wird, ist der Rechtsanwalt zu hören.

(4) Der Bescheid des Vorstandes, durch den das Verhalten des Rechtsanwalts gerügt wird, ist zu begründen. Er ist dem Rechtsanwalt zuzustellen. Eine Abschrift des Bescheides ist der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht mitzuteilen.

(5) Gegen den Bescheid kann der Rechtsanwalt binnen eines Monats nach der Zustellung bei dem Vorstand Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand; Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden.

(6) Die Absätze 1 bis 5 sind auf Personen, die nach § 60 Absatz 2 Nummer 3 einer Rechtsanwaltskammer angehören, entsprechend anzuwenden.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 36/19
19. Juni 2020
1 AGH 36/19 19. Juni 2020
Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 31/19
10. Juni 2020
1 AGH 31/19 10. Juni 2020
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 1 AGH 2/19
12. Juli 2019
1 AGH 2/19 12. Juli 2019
Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 24/17
2. Juli 2018
AnwZ (Brfg) 24/17 2. Juli 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 2/18
3. April 2018
AnwZ (Brfg) 2/18 3. April 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 32/17
29. Januar 2018
AnwZ (Brfg) 32/17 29. Januar 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 45/15
3. Juli 2017
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 34/16
23. September 2016
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 4/16
6. Juli 2016
AnwZ (Brfg) 4/16 6. Juli 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 62/15
24. Februar 2016
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