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EStG § 62 Anspruchsberechtigte

Einkommensteuergesetz

(1) 1 Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer

1.
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2.
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a)
nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b)
nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
2 Voraussetzung für den Anspruch nach Satz 1 ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) identifiziert wird. 3 Die nachträgliche Vergabe der Identifikationsnummer wirkt auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.

(2) Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er

1.
eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
2.
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde
a)
nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt,
b)
nach § 18 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden,
c)
nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt
oder
3.
eine in Nummer 2 Buchstabe c genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt und
a)
sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und
b)
im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Sozialgericht Karlsruhe (9. Kammer) - S 9 KG 2096/25
19. Februar 2026
S 9 KG 2096/25 19. Februar 2026
Urteil vom Sozialgericht München - S 32 EG 14/24
4. Februar 2026
S 32 EG 14/24 4. Februar 2026
Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Berlin (8. Kammer) - 8 K 331/25
17. November 2025
8 K 331/25 17. November 2025
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (5. Senat) - 5 K 31/24
12. November 2025
5 K 31/24 12. November 2025
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (5. Senat) - 5 K 32/24
12. November 2025
5 K 32/24 12. November 2025
Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Hamburg (5. Senat) - 5 K 46/25
4. November 2025
5 K 46/25 4. November 2025
Urteil vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz (6. Senat) - 6 K 1905/20
16. September 2025
6 K 1905/20 16. September 2025
Urteil vom Hessisches Finanzgericht (11. Senat) - 11 K 566/21
4. September 2025
11 K 566/21 4. September 2025
Beschluss vom Finanzgericht Münster - 10 V 783/25 Kg,AO
15. August 2025
10 V 783/25 Kg,AO 15. August 2025
Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 1421/24 Kg
10. Juli 2025
7 K 1421/24 Kg 10. Juli 2025