Adoptionssachen sind Verfahren, die
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die Annahme als Kind, - 2.
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die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind, - 3.
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die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder - 4.
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die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs