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FamFG § 196 Unzulässigkeit der Verbindung

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 171/12
17. Oktober 2012
4 UF 171/12 17. Oktober 2012