Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 171/12

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.2.2012, Az. 302 F 311/10, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Gegenstandswert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird auf 3.000,- EUR festgesetzt.


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