Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.
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FamFG § 196 Unzulässigkeit der Verbindung
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 171/12
17. Oktober 2012
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4 UF 171/12 | 17. Oktober 2012 |