GAD
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Aufgaben
- § 2 Auswärtiger Dienst
- § 3 Auslandsvertretungen
- § 4 Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten
- § 5 Personaleinsatz
- § 6 Personalreserve
- § 7 Organisation und Ausstattung
- § 8 Inspektion
- § 9 Kurier- und Fernmeldeverbindungen
- § 10 Politisches Archiv
- § 11 Rechtsverhältnisse
- § 12 Auswahl und Ausbildung der Beamten
- § 13 Personalaustausch
- § 14 Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst
- § 15 Fürsorge und Schutz
- § 16 Erkrankungen und Unfälle im Ausland
- § 17 Gesundheitsdienst und Soziale Betreuung
- § 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten
- § 19 Unterstützung der Familienangehörigen
- § 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
- § 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder
- § 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
- § 23 Reisebeihilfen in besonderen Fällen
- § 24 Berufsausübung der Ehegatten
- § 25 Maßnahmen der Krisenfürsorge
- § 26 Schadensausgleich
- § 27 Wohnsitz und Wohnung
- § 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
- § 29 Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes
- § 30 Fremdsprachenförderung
- § 31 Nichtentsandte Beschäftigte
- § 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
- § 33 Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
- § 34 Datenschutz
- § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 36 Übergangsregelung
- § 37 Inkrafttreten
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 10.3.2017 I 410 (Stand)
Versionen
- 10. März 2017 (ausgewählt)