Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

GWB § 139 Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen,

1.
die ein Gemeinschaftsunternehmen, das mehrere Sektorenauftraggeber ausschließlich zur Durchführung von Sektorentätigkeiten gebildet haben, an einen dieser Auftraggeber vergibt oder
2.
die ein Sektorenauftraggeber, der einem Gemeinschaftsunternehmen im Sinne der Nummer 1 angehört, an dieses Gemeinschaftsunternehmen vergibt.

(2) Voraussetzung ist, dass

1.
das Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 gebildet wurde, um die betreffende Sektorentätigkeit während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren durchzuführen, und
2.
in dem Gründungsakt des Gemeinschaftsunternehmens festgelegt wird, dass die das Gemeinschaftsunternehmen bildenden Sektorenauftraggeber dem Gemeinschaftsunternehmen mindestens während desselben Zeitraums angehören werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 102/25
19. Dezember 2025
13 B 102/25 19. Dezember 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 126/25
5. Februar 2025
6 L 126/25 5. Februar 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 106/24
19. Juli 2024
13 B 106/24 19. Juli 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (Vergabesenat) - 7 Verg 2/22
30. März 2022
7 Verg 2/22 30. März 2022
Beschluss vom Bundessozialgericht - B 3 SF 1/18 R
6. März 2019
B 3 SF 1/18 R 6. März 2019
Beschluss vom Landessozialgericht für das Saarland - S 1 KR 41/17 ER
11. Dezember 2017
S 1 KR 41/17 ER 11. Dezember 2017
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 D 4/16.AK
23. November 2017
20 D 4/16.AK 23. November 2017