Beschluss vom Vergabekammer Westfalen - VK 2 - 2/25

Tenor

1. Das Verfahren wird in den Stand vor Abgabe der finalen Angebote zurückversetzt. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht sind die Vergabeunterlagen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer anzupassen und den Bieter die erneute Angebotseinreichung zu ermöglichen.

2. Die Verfahrensgebühr wird auf x.xxx Euro festgesetzt.

3. Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin war notwendig.

4. Der Antragsgegner trägt die Verfahrensgebühr sowie die zur Zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin.


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