InsO § 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin

Insolvenzordnung

(1) Das Insolvenzgericht bestimmt einen Termin, in dem der Insolvenzplan und das Stimmrecht der Beteiligten erörtert werden und anschließend über den Plan abgestimmt wird (Erörterungs- und Abstimmungstermin). Der Termin soll nicht über einen Monat hinaus angesetzt werden. Er kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 232 anberaumt werden.

(2) Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß der Plan und die eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle eingesehen werden können. § 74 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter, der Schuldner, der Betriebsrat und der Sprecherausschuß der leitenden Angestellten sind besonders zu laden. Mit der Ladung ist ein Abdruck des Plans oder eine Zusammenfassung seines wesentlichen Inhalts, die der Vorlegende auf Aufforderung einzureichen hat, zu übersenden. Sind die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen in den Plan einbezogen, so sind auch diese Personen gemäß den Sätzen 1 und 2 zu laden; dies gilt nicht für Aktionäre oder Kommanditaktionäre. Für börsennotierte Gesellschaften findet § 121 Absatz 4a des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung; sie haben eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Plans über ihre Internetseite zugänglich zu machen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 3 S 22.3909
16. August 2022
M 3 S 22.3909 16. August 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 49/17
26. April 2018
IX ZB 49/17 26. April 2018
Beschluss vom Landgericht Stade (7. Zivilkammer) - 7 T 151/17
29. Dezember 2017
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Beschluss vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - 3e IN 380/15 Ft
8. Juli 2016
3e IN 380/15 Ft 8. Juli 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 75/14
7. Mai 2015
IX ZB 75/14 7. Mai 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 13/14
17. Juli 2014
IX ZB 13/14 17. Juli 2014