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InsO § 55 Sonstige Masseverbindlichkeiten

Insolvenzordnung

(1) Masseverbindlichkeiten sind weiter die Verbindlichkeiten:

1.
die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören;
2.
aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung zur Insolvenzmasse verlangt wird oder für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muß;
3.
aus einer ungerechtfertigten Bereicherung der Masse.

(2) Verbindlichkeiten, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden sind, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist, gelten nach der Eröffnung des Verfahrens als Masseverbindlichkeiten. Gleiches gilt für Verbindlichkeiten aus einem Dauerschuldverhältnis, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter für das von ihm verwaltete Vermögen die Gegenleistung in Anspruch genommen hat.

(3) Gehen nach Absatz 2 begründete Ansprüche auf Arbeitsentgelt nach § 169 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch auf die Bundesagentur für Arbeit über, so kann die Bundesagentur diese nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Satz 1 gilt entsprechend für die in § 175 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bezeichneten Ansprüche, soweit diese gegenüber dem Schuldner bestehen bleiben.

(4) Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 38/25
29. Januar 2026
7 U 38/25 29. Januar 2026
EuGH-Vorlage vom Bundesverwaltungsgericht - 10 C 4.24
17. Dezember 2025
10 C 4.24 17. Dezember 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 10 SLa 802/24
23. Mai 2025
10 SLa 802/24 23. Mai 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 10 SLa 800/24
20. Mai 2025
10 SLa 800/24 20. Mai 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 10 SLa 801/24
20. Mai 2025
10 SLa 801/24 20. Mai 2025
Urteil vom Bundessozialgericht - B 12 BA 12/23 R
13. Mai 2025
B 12 BA 12/23 R 13. Mai 2025
Urteil vom Finanzgericht Köln - 8 K 2462/19
6. Mai 2025
8 K 2462/19 6. Mai 2025
Beschluss vom Bundesfinanzhof - XI R 1/22
11. Dezember 2024
XI R 1/22 11. Dezember 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 251/22
21. November 2024
IX ZR 251/22 21. November 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 12 U 15/24
11. November 2024
12 U 15/24 11. November 2024