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IRG § 16 Vorläufige Auslieferungshaft

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Die Auslieferungshaft kann unter den Voraussetzungen des § 15 schon vor dem Eingang des Auslieferungsersuchens angeordnet werden, wenn

1.
eine zuständige Stelle des ersuchenden Staates darum ersucht oder
2.
ein Ausländer einer Tat, die zu seiner Auslieferung Anlaß geben kann, auf Grund bestimmter Tatsachen dringend verdächtig ist.

(2) Der Auslieferungshaftbefehl ist aufzuheben, wenn der Verfolgte seit dem Tag der Ergreifung oder der vorläufigen Festnahme insgesamt zwei Monate zum Zweck der Auslieferung in Haft ist, ohne daß das Auslieferungsersuchen und die Auslieferungsunterlagen bei der in § 74 bezeichneten Behörde oder bei einer sonst zu ihrer Entgegennahme zuständigen Stelle eingegangen sind. Hat ein außereuropäischer Staat um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft ersucht, so beträgt die Frist drei Monate.

(3) Nach dem Eingang des Auslieferungsersuchens und der Auslieferungsunterlagen entscheidet das Oberlandesgericht unverzüglich über die Fortdauer der Haft.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 OAus 237/25
4. Dezember 2025
2 OAus 237/25 4. Dezember 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 OAus 182/25
21. August 2025
2 OAus 182/25 21. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Strafsenat) - 1 OAus 112/24
19. Mai 2025
1 OAus 112/24 19. Mai 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 2 OAus 86/24
29. Januar 2025
2 OAus 86/24 29. Januar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - Ausl OAusl 43/24
22. Oktober 2024
Ausl OAusl 43/24 22. Oktober 2024
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 AR 45/22 A
10. November 2022
1 AR 45/22 A 10. November 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Strafsenat) - 1 Ausl A 34/20
15. Mai 2020
1 Ausl A 34/20 15. Mai 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (1. Senat) - 20 OLGAusl 6/20
17. April 2020
20 OLGAusl 6/20 17. April 2020
EuGH-Vorlage vom Kammergericht (4. Strafsenat) - (4) 151 AuslA 106/19 (103/19)
26. Juni 2019
(4) 151 AuslA 106/19 (103/19) 26. Juni 2019
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - (4) 151 AuslA 44/18 (41/18)
3. Juli 2018
(4) 151 AuslA 44/18 (41/18) 3. Juli 2018