Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

JVEG § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeugin

(1) Auch die in den §§ 5, 6 und 12 nicht besonders genannten baren Auslagen werden ersetzt, soweit sie notwendig sind. Dies gilt insbesondere für die Kosten notwendiger Vertretungen und notwendiger Begleitpersonen.

(2) Für die Anfertigung von Kopien und Ausdrucken werden ersetzt

1.
bis zu einer Größe von DIN A3 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,15 Euro für jede weitere Seite,
2.
in einer Größe von mehr als DIN A3 3 Euro je Seite und
3.
für Farbkopien und -ausdrucke jeweils das Doppelte der Beträge nach Nummer 1 oder Nummer 2.
Die Höhe der Pauschalen ist in derselben Angelegenheit einheitlich zu berechnen. Die Pauschale wird nur für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten gewährt, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Vorbereitung oder Bearbeitung der Angelegenheit geboten war, sowie für Kopien und zusätzliche Ausdrucke, die nach Aufforderung durch die heranziehende Stelle angefertigt worden sind. Werden Kopien oder Ausdrucke in einer Größe von mehr als DIN A3 gegen Entgelt von einem Dritten angefertigt, kann der Berechtigte anstelle der Pauschale die baren Auslagen ersetzt verlangen.

(3) Für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der in Absatz 2 genannten Kopien und Ausdrucke werden 1,50 Euro je Datei ersetzt. Für die in einem Arbeitsgang überlassenen oder in einem Arbeitsgang auf denselben Datenträger übertragenen Dokumente werden höchstens 5 Euro ersetzt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WD 9.23
22. Dezember 2025
2 WD 9.23 22. Dezember 2025
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 SB 171/25 B
5. Dezember 2025
L 15 SB 171/25 B 5. Dezember 2025
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 R 75/25 B
13. November 2025
L 15 R 75/25 B 13. November 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 31 Wx 239/21
8. Juli 2025
31 Wx 239/21 8. Juli 2025
Urteil vom Landgericht Dortmund - 11 S 78/24
12. Juni 2025
11 S 78/24 12. Juni 2025
Urteil vom Amtsgericht Leverkusen - 25 C 341/24
21. März 2025
25 C 341/24 21. März 2025
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 SB 10/25 B
14. März 2025
L 15 SB 10/25 B 14. März 2025
Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 7 KO 8/21 (KR)
12. August 2024
L 7 KO 8/21 (KR) 12. August 2024
Urteil vom Amtsgericht Eschweiler - 25 C 57/23
1. August 2023
25 C 57/23 1. August 2023
Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 7 KO 21/20 (KR)
24. März 2023
L 7 KO 21/20 (KR) 24. März 2023