Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 SB 171/25 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.04.2025 geändert. Die dem Antragsteller für sein im Verfahren des Sozialgerichts S 12 SB 590/22 erstattetes medizinisches Sachverständigengutachten vom 20.10.2024 zustehende Vergütung wird auf 1.584,84 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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