LBG § 12

Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung

(1) Durch Enteignung

a)
kann Eigentum an Grundstücken oder Grundstücksteilen einschließlich des dem Eigentümer gehörigen Zubehörs entzogen oder belastet werden,
b)
können andere Rechte an Grundstücken sowie Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Benutzung von Grundstücken beschränken, entzogen werden.
Grundstücksgleiche Rechte stehen dem Eigentum an Grundstücken gleich. Teile des Zubehörs sind auf Antrag des Eigentümers von der Enteignung auszunehmen, wenn ihre Enteignung zu einer unbilligen Härte für den Eigentümer führen würde und sie für die in § 1 angeführten Zwecke nicht dringend benötigt werden oder sie anderweitig beschafft werden können.

(2) Die Entziehung des Eigentums an Grundstücken ist nur zulässig, wenn der erstrebte Zweck nicht schon durch Eingriffe nach Absatz 1 Buchstabe b oder durch eine Belastung des Grundstücks oder durch Begründung eines Nutzungsverhältnisses erreicht werden kann.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Mainz (3. Kammer) - 3 L 602/19.MZ
15. Juli 2019
3 L 602/19.MZ 15. Juli 2019
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 2292/16 HGW
19. Juli 2018
6 A 2292/16 HGW 19. Juli 2018
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (12. Kammer) - 12 B 12/18
22. Februar 2018
12 B 12/18 22. Februar 2018
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 A 329/15
21. September 2016
11 A 329/15 21. September 2016
Urteil vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 LB 11/13
14. April 2016
2 LB 11/13 14. April 2016
Urteil vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 LB 2/12
18. Januar 2013
1 LB 2/12 18. Januar 2013
Beschluss vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 9 K 384/09
18. Februar 2009
9 K 384/09 18. Februar 2009
Urteil vom Verwaltungsgericht Sigmaringen - 1 K 1235/04
6. Juni 2005
1 K 1235/04 6. Juni 2005
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 4 S 1438/03
14. September 2004
4 S 1438/03 14. September 2004