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LBG § 69

Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung

(1) Das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz kann auch zum Zwecke des Erwerbs von Grundstücken zur Entschädigung in Land ausgeübt werden, und zwar auch dann, wenn der Eigentümer das Grundstück an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verkauft hat; diese ist vor der Ausübung des Vorkaufsrechts zu hören.

(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Siedlungsunternehmen und Landlieferungsverbände im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, verpflichten,

1.
auf Verlangen der Enteignungsbehörde Fälle mitzuteilen, in denen nach dem Reichssiedlungsgesetz ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, und
2.
das Vorkaufsrecht für den in Absatz 1 genannten Zweck auszuüben, wenn sie das Recht nicht für Siedlungszwecke ausüben wollen, und über das durch Ausübung des Vorkaufs erlangte Grundstück nach Weisung zu verfügen. Bei Durchführung dieser Weisung dürfen dem Vorkaufsberechtigten weder rechtliche noch wirtschaftliche Nachteile entstehen.

(3) § 20 des Reichssiedlungsgesetzes sowie die landesrechtlichen Vorschriften über Verfügungsbeschränkungen bei Siedlerstellen sind, soweit sie für das beschaffte Grundstück nicht gelten, auf Umsiedlerstellen nicht anzuwenden. Ob eine Stelle als Umsiedlerstelle anzusehen ist, entscheidet in Zweifelsfällen die nach § 8 zuständige Behörde.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg (6. Kammer) - 6 K 1582/23
10. Dezember 2024
6 K 1582/23 10. Dezember 2024
Urteil vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 GR 24/22
12. Juli 2024
1 GR 24/22 12. Juli 2024
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4. Senat) - 4 S 160/24
2. April 2024
4 S 160/24 2. April 2024
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4. Senat) - 4 S 1892/22
23. März 2023
4 S 1892/22 23. März 2023
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 B 47/21
22. August 2022
2 B 47/21 22. August 2022
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1659/19
25. August 2021
6 A 1659/19 25. August 2021
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 S 1330/21
24. Juni 2021
1 S 1330/21 24. Juni 2021
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 4 S 2611/20
25. September 2020
4 S 2611/20 25. September 2020
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 4 S 1716/18
24. Juni 2019
4 S 1716/18 24. Juni 2019
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 5 K 17.987
24. Juli 2018
M 5 K 17.987 24. Juli 2018