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PartG § 11 Vorstand

Gesetz über die politischen Parteien

(1) Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. Er muß aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

(2) Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. Der Anteil der nicht nach § 9 Abs. 4 gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen. Vorsitzender und Schatzmeister einer Partei dürfen nicht in einer der Partei nahestehenden politischen Stiftung vergleichbare Funktionen ausüben.

(3) Der Vorstand leitet den Gebietsverband und führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der ihm übergeordneten Organe. Er vertritt den Gebietsverband gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.

(4) Zur Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes sowie zur Erledigung der laufenden und der besonders dringlichen Vorstandsgeschäfte kann aus der Mitte des Vorstandes ein geschäftsführender Vorstand (Präsidium) gebildet werden. Seine Mitglieder können auch vom Vorstand gewählt oder durch die Satzung bestimmt werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 13/25
23. Oktober 2025
2 BvC 13/25 23. Oktober 2025
Urteil vom Thüringer Verfassungsgerichtshof - 15/24
14. Mai 2025
15/24 14. Mai 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3 U 99/24
13. März 2025
3 U 99/24 13. März 2025
Urteil vom Landgericht Hamburg (37. Zivilkammer) - 337 O 272/23
25. September 2024
337 O 272/23 25. September 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bremen - 14 K 1621/23
5. Dezember 2023
14 K 1621/23 5. Dezember 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bremen - 14 K 1620/23
5. Dezember 2023
14 K 1620/23 5. Dezember 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 U 34/23
22. März 2023
4 U 34/23 22. März 2023
Urteil vom Bundesgerichtshof - II ZR 144/21
31. Januar 2023
II ZR 144/21 31. Januar 2023
Urteil vom Thüringer Verfassungsgerichtshof - 17/21
22. Juni 2022
17/21 22. Juni 2022
Beschluss vom Unknown court - VerfGH 23/22
22. März 2022
VerfGH 23/22 22. März 2022