PflSchG 2012
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
- § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen
- § 7 Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung und Ansiedlung von Schadorganismen
- § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
- § 9 Persönliche Anforderungen
- § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung
- § 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten
- § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 14 Verbote
- § 15 Beseitigungspflicht
- § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
- § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
- § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- § 20 Versuchszwecke
- § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 22 Weitergehende Länderbefugnisse
- § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- § 25 Ausfuhr
- § 26 Getrennte Lagerung
- § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
- § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen
- § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
- § 31 Kennzeichnung
- § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
- § 34 Beteiligungen
- § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
- § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
- § 37 Neue Erkenntnisse
- § 38 Verlängerung der Zulassung
- § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
- § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
- § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
- § 42 Zusatzstoffe
- § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen
- § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe
- § 45 Pflanzenstärkungsmittel
- § 46 Genehmigung für den Parallelhandel
- § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
- § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
- § 52 Prüfung
- § 53 Betriebsanleitung
- § 54 Entschädigung
- § 55 Forderungsübergang
- § 56 Gebühren und Auslagen
- § 57 Julius Kühn-Institut
- § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- § 59 Durchführung in den Ländern
- § 60 Behördliche Anordnungen
- § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen
- § 62 Befugte Zollstellen
- § 63 Auskunftspflicht
- § 64 Meldepflicht
- § 65 Geheimhaltung
- § 66 Übermittlung von Daten
- § 67 Außenverkehr
- § 68 Bußgeldvorschriften
- § 69 Strafvorschriften
- § 70 Unberührtheitsklausel
- § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus
- § 72 Eilverordnungen
- § 73 Verkündung von Rechtsverordnungen
- § 74 Übergangsvorschriften
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 84 G v. 18.7.2016 I 1666 (Stand)
- Die §§ 42 bis 44 treten gem. § 74 Abs. 9 zukünftig außer Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (Sonst)
Versionen
- 18. Juli 2016 (ausgewählt)