Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften§ 1Geltungsbereich§ 2Höhe der Vergütung§ 3Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten§ 3aVergütungsvereinbarung§ 4Erfolgsunabhängige Vergütung§ 4aErfolgshonorar§ 4bFehlerhafte Vergütungsvereinbarung§ 5Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts§ 6Mehrere Rechtsanwälte§ 7Mehrere Auftraggeber§ 8Fälligkeit, Hemmung der Verjährung§ 9Vorschuss§ 10Berechnung§ 11Festsetzung der Vergütung§ 12Anwendung von Vorschriften für die Prozesskostenhilfe§ 12aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 12bElektronische Akte, elektronisches Dokument§ 12cRechtsbehelfsbelehrungAbschnitt 2Gebührenvorschriften§ 13Wertgebühren§ 14Rahmengebühren§ 15Abgeltungsbereich der Gebühren§ 15aAnrechnung einer GebührAbschnitt 3Angelegenheit§ 16Dieselbe Angelegenheit§ 17Verschiedene Angelegenheiten§ 18Besondere Angelegenheiten§ 19Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen§ 20Verweisung, Abgabe§ 21Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige FamiliensacheAbschnitt 4Gegenstandswert§ 22Grundsatz§ 23Allgemeine Wertvorschrift§ 23aGegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe§ 23bGegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz§ 24Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz§ 25Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung§ 26Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung§ 27Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung§ 28Gegenstandswert im Insolvenzverfahren§ 29Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung§ 30Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz§ 31Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz§ 31aAusschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz§ 13bGegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen§ 32Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren§ 33Wertfestsetzung für die RechtsanwaltsgebührenAbschnitt 5Außergerichtliche Beratung und Vertretung§ 34Beratung, Gutachten und Mediation§ 35Hilfeleistung in Steuersachen§ 36Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem SchiedsgerichtAbschnitt 6Gerichtliche Verfahren§ 37Verfahren vor den Verfassungsgerichten§ 38Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften§ 38aVerfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte§ 39Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt§ 40Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt§ 41Prozesspfleger§ 41aVertreter des MusterklägersAbschnitt 7Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren§ 42Feststellung einer Pauschgebühr§ 43Abtretung des KostenerstattungsanspruchsAbschnitt 8Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe§ 44Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe§ 45Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts§ 46Auslagen und Aufwendungen§ 47Vorschuss§ 48Umfang des Anspruchs und der Beiordnung§ 49Wertgebühren aus der Staatskasse§ 50Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe§ 51Festsetzung einer Pauschgebühr§ 52Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen§ 53Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten§ 54Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts§ 55Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse§ 56Erinnerung und Beschwerde§ 57Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde§ 58Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen§ 59Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse§ 59aBeiordnung und Bestellung durch JustizbehördenAbschnitt 9Übergangs- und Schlussvorschriften§ 59bBekanntmachung von Neufassungen§ 60Übergangsvorschrift§ 61Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes§ 62Verfahren nach dem TherapieunterbringungsgesetzAnlage 1
(zu § 2 Abs. 2)
Anlage 2
(zu § 13 Abs. 1)