Beschluss vom Landgericht Essen - 15 S 88/15

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 04.05.2015 verkündetet Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen – 202 C 537/14 – gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.


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