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StBGebV § 4 Vereinbarung der Vergütung

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

(1) Aus einer Vereinbarung kann der Steuerberater eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur fordern, wenn die Erklärung des Auftraggebers in Textform abgegeben ist. Ist das Schriftstück nicht vom Auftraggeber verfasst, muss

1.
das Schriftstück als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet sein,
2.
das Schriftstück von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein.
Art und Umfang des Auftrags nach Satz 2 sind zu bezeichnen. Hat der Auftraggeber freiwillig und ohne Vorbehalt geleistet, kann er das Geleistete nicht deshalb zurückfordern, weil seine Erklärung den Vorschriften der Sätze 1 bis 3 nicht entspricht.

(2) Ist eine vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, so kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der sich aus dieser Verordnung ergebenden Vergütung herabgesetzt werden.

(3) In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung unter den Formerfordernissen des Absatzes 1 vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.

(4) Der Steuerberater hat den Auftraggeber in Textform darauf hinzuweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Köln - 2 O 404/14
16. April 2015
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Urteil vom Landgericht Dortmund - 6 O 50/11
26. September 2014
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Teil-Versäumnis- und Schlussurteil vom Landgericht Essen - 18 O 130/13
28. November 2013
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Beschluss vom Unknown court (25. Zivilsenat) - 25 U 5/13
14. Mai 2013
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Urteil vom Landgericht Magdeburg (11. Zivilkammer) - 11 O 1037/09
25. September 2012
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 89/09
7. Dezember 2009
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Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 25 U 57/08
27. Januar 2009
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Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 36/08
11. November 2008
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Urteil vom Landgericht Duisburg - 2 O 46/05
5. November 2007
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Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 48 C 10774/03
25. September 2007
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