Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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StGB § 229 Fahrlässige Körperverletzung
Strafgesetzbuch
Referenzen
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Zitiert von
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Endurteil vom Oberlandesgericht München - 7 U 1195/21
23. Februar 2022
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7 U 1195/21 | 23. Februar 2022 |