In den Fällen der §§ 259 bis 261 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
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StGB § 262 Führungsaufsicht
Strafgesetzbuch
Referenzen
Zitiert von
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Urteil vom Landgericht Darmstadt (7. Zivilkammer) - 7 O 93/21
3. Februar 2022
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7 O 93/21 | 3. Februar 2022 |