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StPO § 163b Maßnahmen zur Identitätsfeststellung

Strafprozeßordnung

(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist; § 69 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Art dürfen nicht getroffen werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen; Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Art dürfen nicht gegen den Willen der betroffenen Person getroffen werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 783/25
20. Januar 2026
5 E 783/25 20. Januar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 470/25
15. Januar 2026
5 E 470/25 15. Januar 2026
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 StRR 333/25
1. September 2025
204 StRR 333/25 1. September 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 VAs 19/25
14. April 2025
204 VAs 19/25 14. April 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 ORs 5/25
18. Februar 2025
2 ORs 5/25 18. Februar 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 StRR 43/25
18. Februar 2025
204 StRR 43/25 18. Februar 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 1220/22
17. Februar 2025
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Urteil vom Verwaltungsgericht Halle (1. Kammer) - 1 A 261/22 HAL
8. Januar 2025
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (1. Kammer) - 1 K 159/22
21. November 2024
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Urteil vom Landgericht Köln - 118 KLs 12/24
31. Oktober 2024
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