StPO § 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung

Strafprozeßordnung

(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu vernehmen. Gleiches gilt, wenn das Gericht erwägt, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen.

(2) Ist Anklage erhoben worden wegen einer in § 181b des Strafgesetzbuchs genannten Straftat zum Nachteil eines Minderjährigen und kommt die Erteilung einer Weisung nach § 153a dieses Gesetzes oder nach den §§ 56c, 59a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 oder § 68b Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs in Betracht, wonach sich der Angeklagte psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen hat (Therapieweisung), soll ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten vernommen werden, soweit dies erforderlich ist, um festzustellen, ob der Angeklagte einer solchen Betreuung und Behandlung bedarf.

(3) Hat der Sachverständige den Angeklagten nicht schon früher untersucht, so soll ihm dazu vor der Hauptverhandlung Gelegenheit gegeben werden.

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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ss 132/21
29. November 2021
2 Ss 132/21 29. November 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 132/18
13. Juni 2018
1 StR 132/18 13. Juni 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 51/18
28. Mai 2018
1 StR 51/18 28. Mai 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 166/18
17. Mai 2018
3 StR 166/18 17. Mai 2018
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 OLG 2 Ss 19/18
14. Mai 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 24/18
19. April 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 644/17
4. April 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 539/17
20. März 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 645/17
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 629/17
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