StPO § 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

Strafprozeßordnung

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält

1.
den Ort und den Tag der Verhandlung;
2.
die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
3.
die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
4.
die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;
5.
die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (1. Strafsenat) - 1 Rev 61/15
3. Februar 2016
1 Rev 61/15 3. Februar 2016
Vorlagebeschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (Senat für Bußgeldsachen) - 2 SsBs 107/12
17. Juli 2012
2 SsBs 107/12 17. Juli 2012
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 1 Ws 5/06
20. Februar 2006
1 Ws 5/06 20. Februar 2006