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StPO § 408 Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag

Strafprozeßordnung

(1) Hält der Vorsitzende des Schöffengerichts die Zuständigkeit des Strafrichters für begründet, so gibt er die Sache durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft an diesen ab; der Beschluß ist für den Strafrichter bindend, der Staatsanwaltschaft steht sofortige Beschwerde zu. Hält der Strafrichter die Zuständigkeit des Schöffengerichts für begründet, so legt er die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft dessen Vorsitzenden zur Entscheidung vor.

(2) Erachtet der Richter den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlaß eines Strafbefehls ab. Die Entscheidung steht dem Beschluß gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist (§§ 204, 210 Abs. 2, § 211).

(3) Der Richter hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu entsprechen, wenn dem Erlaß des Strafbefehls keine Bedenken entgegenstehen. Er beraumt Hauptverhandlung an, wenn er Bedenken hat, ohne eine solche zu entscheiden, oder wenn er von der rechtlichen Beurteilung im Strafbefehlsantrag abweichen oder eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen will und die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag beharrt. Mit der Ladung ist dem Angeklagten eine Abschrift des Strafbefehlsantrags ohne die beantragte Rechtsfolge mitzuteilen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 24 CS 25.1307
6. August 2025
24 CS 25.1307 6. August 2025
Beschluss vom Amtsgericht Singen am Hohentwiel - 60 Cs 25 Js 6476/25 jug
25. Juli 2025
60 Cs 25 Js 6476/25 jug 25. Juli 2025
Strafbefehl vom Amtsgericht Hamm - 530 Cs 108/25 (935 Js 139/25)
28. Mai 2025
530 Cs 108/25 (935 Js 139/25) 28. Mai 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 213/25
6. Mai 2025
5 StR 213/25 6. Mai 2025
Beschluss vom Landgericht Hamburg (15. Große Strafkammer) - 615 Qs 37/25
25. April 2025
615 Qs 37/25 25. April 2025
Beschluss vom Landgericht Würzburg - 6 Qs 67/25
24. April 2025
6 Qs 67/25 24. April 2025
Beschluss vom Landgericht Trier (5. Strafkammer) - 5 Qs 145/24
17. Dezember 2024
5 Qs 145/24 17. Dezember 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 StRR 576/24
19. November 2024
204 StRR 576/24 19. November 2024
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (1. Strafsenat) - 1 ORs 4 SRs 67/24
8. November 2024
1 ORs 4 SRs 67/24 8. November 2024
Beschluss vom Landgericht Ingolstadt - 2 Qs 100/24
9. September 2024
2 Qs 100/24 9. September 2024