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StPO § 418 Durchführung der Hauptverhandlung

Strafprozeßordnung

(1) Stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag, so wird die Hauptverhandlung sofort oder in kurzer Frist durchgeführt, ohne daß es einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens bedarf. Zwischen dem Eingang des Antrags bei Gericht und dem Beginn der Hauptverhandlung sollen nicht mehr als sechs Wochen liegen.

(2) Der Beschuldigte wird nur dann geladen, wenn er sich nicht freiwillig zur Hauptverhandlung stellt oder nicht dem Gericht vorgeführt wird. Mit der Ladung wird ihm mitgeteilt, was ihm zur Last gelegt wird. Die Ladungsfrist beträgt vierundzwanzig Stunden.

(3) Der Einreichung einer Anklageschrift bedarf es nicht. Wird eine solche nicht eingereicht, so wird die Anklage bei Beginn der Hauptverhandlung mündlich erhoben und ihr wesentlicher Inhalt in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. § 408a gilt entsprechend.

(4) Ist eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu erwarten, so wird dem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, für das beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht ein Verteidiger bestellt.

Referenzen

Zitiert von

Strafbefehl vom Amtsgericht Hamm - 530 Cs 108/25 (935 Js 139/25)
28. Mai 2025
530 Cs 108/25 (935 Js 139/25) 28. Mai 2025
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (1. Strafsenat) - 1 ORs 4 SRs 67/24
8. November 2024
1 ORs 4 SRs 67/24 8. November 2024
Beschluss vom Amtsgericht Reutlingen - 5 Ds 20 Js 20864/24
10. September 2024
5 Ds 20 Js 20864/24 10. September 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (1. Strafsenat) - 1 Ss 96/17
15. Juni 2017
1 Ss 96/17 15. Juni 2017
Beschluss vom Amtsgericht Köln - 520 Ds 143/13
11. Juni 2013
520 Ds 143/13 11. Juni 2013
Beschluss vom Landgericht Waldshut-Tiengen - 1 Qs 26/13
7. Mai 2013
1 Qs 26/13 7. Mai 2013
Beschluss vom Kammergericht (1. Strafsenat) - 1 Ws 30/12
29. Mai 2012
1 Ws 30/12 29. Mai 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ws 415/10
22. Februar 2011
2 Ws 415/10 22. Februar 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3. Strafsenat) - 3 Ws 1152/10
8. Dezember 2010
3 Ws 1152/10 8. Dezember 2010
Beschluss vom Oberlandesgericht Oldenburg (1. Strafsenat) - 1 Ws 344/10
29. Juli 2010
1 Ws 344/10 29. Juli 2010