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StPO § 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung

Strafprozeßordnung

(1) Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last.

(2) Die Kosten des Verfahrens, die der Angeschuldigte durch eine schuldhafte Säumnis verursacht hat, werden ihm auferlegt. Die ihm insoweit entstandenen Auslagen werden der Staatskasse nicht auferlegt.

(3) Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn der Angeschuldigte die Erhebung der öffentlichen Klage dadurch veranlaßt hat, daß er in einer Selbstanzeige vorgetäuscht hat, die ihm zur Last gelegte Tat begangen zu haben. Das Gericht kann davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn er

1.
die Erhebung der öffentlichen Klage dadurch veranlaßt hat, daß er sich selbst in wesentlichen Punkten wahrheitswidrig oder im Widerspruch zu seinen späteren Erklärungen belastet oder wesentliche entlastende Umstände verschwiegen hat, obwohl er sich zur Beschuldigung geäußert hat, oder
2.
wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht.

(4) Stellt das Gericht das Verfahren nach einer Vorschrift ein, die dies nach seinem Ermessen zuläßt, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen.

(5) Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn das Verfahren nach vorangegangener vorläufiger Einstellung (§ 153a) endgültig eingestellt wird.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 18 Qs 7/26
22. April 2026
18 Qs 7/26 22. April 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - L 1 Ws 43/26
8. April 2026
L 1 Ws 43/26 8. April 2026
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 Ws 140/25
26. März 2026
1 Ws 140/25 26. März 2026
Urteil vom Amtsgericht Aschersleben - 2 Ds 233 Js 49715/23 (125/24)
24. März 2026
2 Ds 233 Js 49715/23 (125/24) 24. März 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 64-65/26
24. März 2026
5 Ws 64-65/26 24. März 2026
Beschluss vom Landgericht Heidelberg (1. Große Strafkammer) - 11 Qs 1/26
18. März 2026
11 Qs 1/26 18. März 2026
Beschluss vom Landgericht Mannheim (4. Große Strafkammer) - 4 Qs 12/26
5. März 2026
4 Qs 12/26 5. März 2026
Urteil vom Amtsgericht Aschersleben - 2 Cs 802 Js 26696/24 (418/25)
24. Februar 2026
2 Cs 802 Js 26696/24 (418/25) 24. Februar 2026
Beschluss vom Landgericht Freiburg (16. Große Strafkammer) - 16 Qs 4/26
24. Februar 2026
16 Qs 4/26 24. Februar 2026
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 Qs 46/25
23. Februar 2026
12 Qs 46/25 23. Februar 2026