In der Anzeige der Geburt an das Standesamt dürfen die Anstalt als Geburtsstätte des Kindes, das Verhältnis des Anzeigenden zur Anstalt und die Gefangenschaft der Mutter nicht vermerkt sein.
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StVollzG § 79 Geburtsanzeige
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Landgericht Aachen - 33 a StVK 75/22
14. März 2022
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33 a StVK 75/22 | 14. März 2022 |
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Beschluss vom Landgericht Aachen - 33a StVK 480/21
16. August 2021
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33a StVK 480/21 | 16. August 2021 |