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StVollzG § 86 Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

(1) Zur Sicherung des Vollzuges sind als erkennungsdienstliche Maßnahmen zulässig

1.
die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken,
2.
die Aufnahme von Lichtbildern mit Kenntnis des Gefangenen,
3.
die Feststellung äußerlicher körperlicher Merkmale,
4.
Messungen.

(2) Die gewonnenen erkennungsdienstlichen Unterlagen werden zu den Gefangenenpersonalakten genommen. Sie können auch in kriminalpolizeilichen Sammlungen verwahrt werden. Die nach Absatz 1 erhobenen Daten dürfen nur für die in Absatz 1 und § 87 Absatz 2 genannten Zwecke und zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten sowie zur Verhinderung oder Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, durch welche die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet werden, verarbeitet werden.

(3) Personen, die aufgrund des Absatzes 1 erkennungsdienstlich behandelt worden sind, können nach der Entlassung aus dem Vollzug verlangen, daß die gewonnenen erkennungsdienstlichen Unterlagen mit Ausnahme von Lichtbildern und der Beschreibung von körperlichen Merkmalen vernichtet werden, sobald die Vollstreckung der richterlichen Entscheidung, die dem Vollzug zugrunde gelegen hat, abgeschlossen ist. Sie sind über dieses Recht bei der erkennungsdienstlichen Behandlung und bei der Entlassung aufzuklären.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 178 - 179/22 Vollz, 2 Ws 178/22 Vollz, 2 Ws 179/22 Vollz
16. Februar 2023
2 Ws 178 - 179/22 Vollz, 2 Ws 178/22 Vollz, 2 Ws 179/22 Vollz 16. Februar 2023
Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 50/20 Vollz
4. Mai 2020
2 Ws 50/20 Vollz 4. Mai 2020
Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 125/19 Vollz
23. August 2019
2 Ws 125/19 Vollz 23. August 2019
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 34/19 Vollz
8. Mai 2019
5 Ws 34/19 Vollz 8. Mai 2019
Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 20/19 Vollz
23. Januar 2019
2 Ws 20/19 Vollz 23. Januar 2019
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 245/16 Vollz
23. Februar 2017
5 Ws 245/16 Vollz 23. Februar 2017
Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 259/15 Vollz
18. Dezember 2015
2 Ws 259/15 Vollz 18. Dezember 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (1. Strafsenat) - 1 (3) Ws 492/01 (StrVollz)
18. Januar 2002
1 (3) Ws 492/01 (StrVollz) 18. Januar 2002