Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

TzBfG § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(3) Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen.

(4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

(5) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 17 SLa 430/25
19. Dezember 2025
17 SLa 430/25 19. Dezember 2025
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 160/24
30. Oktober 2025
2 AZR 160/24 30. Oktober 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (15. Kammer) - 15 Sa 1/25
30. September 2025
15 Sa 1/25 30. September 2025
Urteil vom Thüringer Landesarbeitsgericht (4. Kammer) - 4 Sa 281/22
4. Juni 2025
4 Sa 281/22 4. Juni 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 SLa 614/24
27. Mai 2025
3 SLa 614/24 27. Mai 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 SLa 668/24
23. Mai 2025
10 SLa 668/24 23. Mai 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 SLa 438/24
7. Mai 2025
4 SLa 438/24 7. Mai 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Heilbronn (6. Kammer) - 6 Ca 120/24
10. Januar 2025
6 Ca 120/24 10. Januar 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Nordhausen (3. Kammer) - 3 Ca 446/24
12. Dezember 2024
3 Ca 446/24 12. Dezember 2024
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 275/23
5. Dezember 2024
2 AZR 275/23 5. Dezember 2024