Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

UVPG § 5 Feststellung der UVP-Pflicht

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(1) Die zuständige Behörde stellt auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, dass nach den §§ 6 bis 14b für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. Die Feststellung trifft die Behörde

1.
auf Antrag des Vorhabenträgers oder
2.
bei einem Antrag nach § 15 oder
3.
von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens, das der Zulassungsentscheidung dient.

(2) Sofern eine Vorprüfung vorgenommen worden ist, gibt die zuständige Behörde die Feststellung der Öffentlichkeit bekannt. Dabei gibt sie die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 an. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht, geht sie auch darauf ein, welche Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder welche Vorkehrungen für diese Einschätzung maßgebend sind. Bei der Feststellung der UVP-Pflicht kann die Bekanntgabe mit der Bekanntmachung nach § 19 verbunden werden.

(3) Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung auf einer Vorprüfung, so ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Zulassungsentscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 7 durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 9 VR 1.26
28. Januar 2026
9 VR 1.26 28. Januar 2026
Gerichtsbescheid vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 D 124/25.AK
19. Dezember 2025
8 D 124/25.AK 19. Dezember 2025
Urteil vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 KO 291/21
2. Dezember 2025
1 KO 291/21 2. Dezember 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (3. Senat) - 3 L 152/24.Z
1. Dezember 2025
3 L 152/24.Z 1. Dezember 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Schwerin (2. Kammer) - 2 B 1913/25 SN
19. September 2025
2 B 1913/25 SN 19. September 2025
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (3. Senat) - 3 S 831/23
14. August 2025
3 S 831/23 14. August 2025
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (10. Senat) - 10 S 1455/23
28. April 2025
10 S 1455/23 28. April 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (2. Senat) - 2 C 152/24
19. März 2025
2 C 152/24 19. März 2025
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (14. Senat) - 14 S 433/23
21. Februar 2025
14 S 433/23 21. Februar 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (7. Senat) - 7 A 39/24
18. Dezember 2024
7 A 39/24 18. Dezember 2024