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WaffG 2002
Waffengesetz
- Inhaltsübersicht
- § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
- § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
- § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
- § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
- § 5 Zuverlässigkeit
- § 6 Persönliche Eignung
- § 7 Sachkunde
- § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
- § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
- § 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
- § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
- § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
- § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
- § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
- § 15a Sportordnungen
- § 15b Fachbeirat Schießsport
- § 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch
Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
- § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder
Munitionssammler
- § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
- § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen
durch gefährdete Personen
- § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
- § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
- § 21a Stellvertretungserlaubnis
- § 22 Fachkunde
- § 23 Waffenbücher
- § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
- § 25 Ermächtigungen und Anordnungen
- § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
- § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
- § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch
Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
- § 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
- § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
- § 30 Verbringen von Waffen oder Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes
- § 31 Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
- § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
- § 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
- § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
- § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- § 37 Anzeigepflichten
- § 38 Ausweispflichten
- § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
- § 39a Verordnungsermächtigung
- § 40 Verbotene Waffen
- § 41 Waffenverbote für den Einzelfall
- § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
- § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- § 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
- § 43a Nationales Waffenregister
- § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
- § 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten
- § 45 Rücknahme und Widerruf
- § 46 Weitere Maßnahmen
- § 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur
Angleichung an Gemeinschaftsrecht
- § 48 Sachliche Zuständigkeit
- § 49 Örtliche Zuständigkeit
- § 50 Gebühren und Auslagen
- § 51 Strafvorschriften
- § 52 Strafvorschriften
- § 52a (weggefallen)
- § 53 Bußgeldvorschriften
- § 54 Einziehung
- § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
- § 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
- § 57 Kriegswaffen
- § 58 Altbesitz
- § 59 Verwaltungsvorschriften
- § 60 Übergangsvorschrift
- Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
- Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 30.6.2017 I 2133 (Stand)
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