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ZPO § 117 Antrag

Zivilprozessordnung

(1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gericht zu stellen.

(2) Dem Antrag sind eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Die Erklärung und die Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden; es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers. Dem Antragsteller ist vor der Übermittlung seiner Erklärung an den Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er ist über die Übermittlung seiner Erklärung zu unterrichten.

(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für die Erklärung einzuführen. Die Formulare enthalten die nach § 120a Absatz 2 Satz 4 erforderliche Belehrung.

(4) Soweit Formulare für die Erklärung eingeführt sind, muss sich die Partei ihrer bedienen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 234/26.A
18. Februar 2026
22 L 234/26.A 18. Februar 2026
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 11 CS 26.112
16. Februar 2026
11 CS 26.112 16. Februar 2026
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 4 LA 117/25
4. Februar 2026
4 LA 117/25 4. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 10 W 81/25
30. Januar 2026
10 W 81/25 30. Januar 2026
Beschluss vom Bundessozialgericht - B 1 KR 50/25 BH
15. Januar 2026
B 1 KR 50/25 BH 15. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 165/24
15. Januar 2026
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Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 11 CS 25.2141
14. Januar 2026
11 CS 25.2141 14. Januar 2026
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 22 C 25.2142 , 22 CS 25.2126
9. Dezember 2025
22 C 25.2142 , 22 CS 25.2126 9. Dezember 2025
Beschluss vom Bayerisches Landessozialgericht - L 2 U 50/25 B PKH
8. Dezember 2025
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 2 ME 187/25
1. Dezember 2025
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