ZPO § 117 Antrag

Zivilprozessordnung

(1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gericht zu stellen.

(2) Dem Antrag sind eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Die Erklärung und die Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden; es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers. Dem Antragsteller ist vor der Übermittlung seiner Erklärung an den Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er ist über die Übermittlung seiner Erklärung zu unterrichten.

(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für die Erklärung einzuführen. Die Formulare enthalten die nach § 120a Absatz 2 Satz 4 erforderliche Belehrung.

(4) Soweit Formulare für die Erklärung eingeführt sind, muss sich die Partei ihrer bedienen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 ME 284/22
27. September 2022
11 ME 284/22 27. September 2022
Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 MB 33/22
12. September 2022
4 MB 33/22 12. September 2022
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 179/22
5. September 2022
14 Ta 179/22 5. September 2022
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 LA 67/22
26. August 2022
4 LA 67/22 26. August 2022
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 3 AS 1171/22 B
10. August 2022
L 3 AS 1171/22 B 10. August 2022
Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 839/22 B
13. Juli 2022
L 7 AS 839/22 B 13. Juli 2022
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 10022/21
10. Mai 2022
11 B 10022/21 10. Mai 2022
Beschluss vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 3 AS 1216/22 B
9. Mai 2022
L 3 AS 1216/22 B 9. Mai 2022
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 16/22
3. Mai 2022
11 B 16/22 3. Mai 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 750/22.A
26. April 2022
22 L 750/22.A 26. April 2022