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ZPO § 691 Zurückweisung des Mahnantrags

Zivilprozessordnung

(1) Der Antrag wird zurückgewiesen:

1.
wenn er den Vorschriften der §§ 688, 689, 690, 702 Absatz 2, § 703c Abs. 2 nicht entspricht;
2.
wenn der Mahnbescheid nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann.
Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören.

(2) Sollte durch die Zustellung des Mahnbescheids eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, so tritt die Wirkung mit der Einreichung oder Anbringung des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids ein, wenn innerhalb eines Monats seit der Zustellung der Zurückweisung des Antrags Klage eingereicht und diese demnächst zugestellt wird.

(3) Gegen die Zurückweisung findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. Im Übrigen sind Entscheidungen nach Absatz 1 unanfechtbar.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (4. Zivilsenat) - 4 U 193/22
17. Mai 2023
4 U 193/22 17. Mai 2023
Beschluss vom Landgericht Coburg - 21 T 69/22
22. Dezember 2022
21 T 69/22 22. Dezember 2022
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 91/18
25. September 2020
12 U 91/18 25. September 2020
Beschluss vom Unknown court (7. Zivilsenat) - VII ZB 48/16
21. August 2019
VII ZB 48/16 21. August 2019
Urteil vom Kammergericht (21. Zivilsenat) - 21 U 30/17
10. Juli 2018
21 U 30/17 10. Juli 2018
Urteil vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (15. Kammer) - 15 Sa 1517/17
23. Mai 2018
15 Sa 1517/17 23. Mai 2018
Urteil vom Hessisches Landesarbeitsgericht (10. Kammer) - 10 Sa 1606/17
11. Mai 2018
10 Sa 1606/17 11. Mai 2018
Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 185/17
27. April 2018
1 O 185/17 27. April 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3. Zivilsenat) - 3 U 188/16
16. Januar 2018
3 U 188/16 16. Januar 2018
Urteil vom Bundesarbeitsgericht (5. Senat) - 5 AZR 694/16
11. Oktober 2017
5 AZR 694/16 11. Oktober 2017