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ZPO § 850a Unpfändbare Bezüge

Zivilprozessordnung

Unpfändbar sind

1.
zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2.
die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3.
Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4.
Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt;
5.
Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Geburt, der Eingehung einer Ehe oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft entstandenen Ansprüche betrieben wird;
6.
Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7.
Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8.
Blindenzulagen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4. Senat) - 4 S 1008/24
25. Februar 2026
4 S 1008/24 25. Februar 2026
Beschluss vom Bayerisches Landessozialgericht - L 12 SF 225/21
18. September 2025
L 12 SF 225/21 18. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - IX ZB 32/23
24. Juli 2025
IX ZB 32/23 24. Juli 2025
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 10 AZR 80/24
16. April 2025
10 AZR 80/24 16. April 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 9 Sa 590/23
21. Januar 2025
9 Sa 590/23 21. Januar 2025
Beschluss vom Landgericht Gera (7. Zivilkammer) - 7 T 45/24
21. Januar 2025
7 T 45/24 21. Januar 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 91/24
16. Januar 2025
IX ZR 91/24 16. Januar 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Aachen - 3 Ca 1603/24
10. Oktober 2024
3 Ca 1603/24 10. Oktober 2024
Urteil vom Arbeitsgericht Solingen - 3 Ca 728/24
1. Oktober 2024
3 Ca 728/24 1. Oktober 2024
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 SLa 45/24
28. August 2024
5 SLa 45/24 28. August 2024