Urteil vom Arbeitsgericht Aachen - 3 Ca 1603/24

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 555.97 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.06.2024 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

3. Streitwert: 555,97 EUR.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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