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Dokumenttyp
  •  Law (86)
Gesetzbuch
  •  LuftPersVDV 2 (86)
86 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • LuftPersVDV 2 § 2 Zweck der Ausbildung (Law)

    ...us Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Eine besondere Form der Ausbildung ist auch die zum Erwerb...

  • LuftPersVDV 2 Eingangsformel (Law)

    I S. 550), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. April 2005 (BGBl.

  • LuftPersVDV 2 Inhaltsverzeichnis (Law)

    Zweck der Ausbildung 2

  • LuftPersVDV 2 § 1 Anwendungsbereich (Law)

    ...ung regelt die Einzelheiten der in der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) enthaltenen Anforderungen nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes über die Lizenzierung und den Erwer...

  • LuftPersVDV 2 § 4 Privatflugzeugführer (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 1B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 8 Segelflugzeugführer (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 5B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 10 Freiballonführer (Law)

    (2) In der praktischen Ausbildung sind die in Anlage 7B festgelegten Übungen durchzuführen

  • LuftPersVDV 2 § 11 Luftschiffführer (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 8B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 13 Kunstflugberechtigung (Law)

    (2) Der Bewerber um eine Kunstflugberechtigung hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage

  • LuftPersVDV 2 § 14 Schleppberechtigung (Law)

    Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage

  • LuftPersVDV 2 § 22 Inkrafttreten (Law)

    ...ung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

  • LuftPersVDV 2 § 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen (Law)

    (2) Soweit sich ein Flugzeug oder Reisemotorsegler hinsichtlich seiner Bauart, seines höchstzulässigen

  • LuftPersVDV 2 § 5 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (Law)

    (2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die

  • LuftPersVDV 2 § 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (Law)

    (2) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber gemäß Anlage 12B nachzuweisen, dass er die

  • LuftPersVDV 2 § 16 Streu- und Sprühberechtigung (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die festgelegten Übungen gemäß Anlage 13B durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 3 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung (Law)

    (2) Tritt der Bewerber nach Beginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden

  • LuftPersVDV 2 § 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)

    (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die

  • LuftPersVDV 2 § 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)

    (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 94 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die

  • LuftPersVDV 2 § 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)

    (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die

  • LuftPersVDV 2 § 7 Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 4B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 9 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 6B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (Law)

    (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 88a Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind

  • LuftPersVDV 2 Anlage 10B Praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (Law)

    Einweisung mit Angabe der Stundenzahl zu bescheinigen. 2.

  • LuftPersVDV 2 § 12 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (Law)

    (2) In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 9A zu vermitteln.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 1C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 1D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 7C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 7D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 8C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (Law)

    Sie besteht aus den nachfolgend aufgeführten Fächern und ist in einem Gang innerhalb von 2 Tagen abzulegen

  • LuftPersVDV 2 Anlage 8D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 12B Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 13C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (Law)

    Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständige Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 13D Praktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (Law)

    Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständige Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 10A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (Law)

    ...unstflugausbildung von Flugzeugführern, Hubschrauberführern und Segelflugzeugführern ist auf Luftfahrzeugen durchzuführen, die für den Kunstflug zugelassen sind. Die in der praktischen Ausbildung verw...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 11 Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung (Law)

    ---------------------------------------------------------------------- 2.

  • LuftPersVDV 2 § 6 Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (Law)

    (2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 3B nachzuweisen, dass er die

  • LuftPersVDV 2 Anlage 1A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (Law)

    - Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/

  • LuftPersVDV 2 Anlage 1B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (Law)

    29) 1 Start 2

  • LuftPersVDV 2 Anlage 2A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (Law)

    nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 42

  • LuftPersVDV 2 Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    Verbrennungsmotors – 2-

  • LuftPersVDV 2 Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    82) 1 Start 2

  • LuftPersVDV 2 Anlage 7A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)

    Aus Druckleitungen größer 1 bar oder aus Druckbehältern bis 42

  • LuftPersVDV 2 Anlage 7B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)

    ...ungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Ballons aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzu...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 8A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (Law)

    Beilage Nr. 60a, 128 - 141 Luftrecht, Luftverkehrs- u.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (Law)

    ...ugausbildung sind auch Bestandteil der Nachtflugausbildung. Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderh...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 12A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (Law)

    ...ungen sind im doppelsitzigen Segelflugzeug oder Motorsegler durchzuführen. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Luftfahrzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geei...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 13A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (Law)

    ...um Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung muss bis zur Meldung zur theoretischen Prüfung einen Befähigungsnachweis der Kenntnisse gemäß der Pflanzenschutz – Sachkundeverordnung vorlegen, der nicht äl...


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