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SeeStrO 1972 Anlage II Zusatzsignale für nahe beieinander fischende Fahrzeuge (Law)
...ii) beim Einholen der Netze: ein weißes Licht senkrecht über einem roten Licht; ...
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HGB § 149 (Law)
Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen und die Gläubiger zu befriedigen; zur Beendigung schwebender Geschäfte ...
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FGO § 149 (Law)
(1) Die den Beteiligten zu erstattenden Aufwendungen werden auf Antrag von dem Urkundsbeamten des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. (2) Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung an ...
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InsO § 149 Wertgegenstände (Law)
(1) Der Gläubigerausschuß kann bestimmen, bei welcher Stelle und zu welchen Bedingungen Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten hinterlegt oder angelegt werden sollen. Ist kein Gläubigerausschuß bestellt ...
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ZVG § 149 (Law)
(1) Wohnt der Schuldner zur Zeit der Beschlagnahme auf dem Grundstück, so sind ihm die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen. (2) Gefährdet der Schuldner oder ein Mitglied s...
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BEG § 149 (Law)
Erfüllen Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten sowie verfolgte Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention und die Hinterbliebenen solcher Verfolgten die Voraussetzungen des § 4 nicht,...
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FlurbG § 149 (Law)
(1) Die Flurbereinigungsbehörde schließt das Verfahren durch die Feststellung (Schlußfeststellung) ab, daß die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und daß den Beteiligten keine Ansprü...
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GBO § 149 (Law)
(1) Die in Baden-Württemberg bestehenden landesrechtlichen Vorschriften über die Grundbuchämter und die Zuständigkeit der dort tätigen Personen sowie über die sich hieraus ergebenden Besonderheiten bl...
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GenG § 149 (weggefallen) (Law)
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VwGO § 149 (Law)
(1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Das Gericht, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen En...
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RVO (XXXX) §§ 149 bis 152 (weggefallen) (Law)
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SeeStrO 1972 Regel 4 Anwendung (Law)
Die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.
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SeeStrO 1972 Regel 21 Begriffsbestimmungen (Law)
a) "Topplicht" bedeutet ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das unbehindert über einen Horizontbogen von 225 Grad scheint, und zwar von recht voraus bis 22,5 Gra...
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SeeStrO 1972 Regel 23 Maschinenfahrzeuge in Fahrt (Law)
...ii) ein zweites Topplicht achterlicher und höher als das vordere; ein Fahrzeug von weniger als 50 Meter Länge kann ein solches Licht führen, ist jedoch nicht...
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SeeStrO 1972 Regel 37 Notsignale (Law)
Ist ein Fahrzeug in Not und fordert es Hilfe an, so muß es die in Anlage IV beschriebenen Signale benutzen oder zeigen.
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BRAO § 149 Verfahren (Law)
(1) Das Anwaltsgericht hat von Amts wegen alle Beweise zu erheben, die eine Entscheidung darüber begründen können, ob das eingestellte Verfahren zur Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft geführt hä...
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GVG § 149 (Law)
Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte werden auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt. ...
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SeeStrO 1972 Regel 2 Verantwortlichkeit (Law)
a) Diese Regeln befreien ein Fahrzeug, dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung dieser Regeln oder unzureichende sonstige Vorsich...
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SeeStrO 1972 Regel 5 Ausguck (Law)
Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen...
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SeeStrO 1972 Regel 11 Anwendung (Law)
Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.